Nachdem das Land Niedersachsen am gestrigen Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht hat, möchten wir Euch darüber informieren, dass wir entschieden haben trotz der bis zum 02.02.2022 verlängerten Warnstufe 3 die Sportanlagen wieder freizugeben. Dies kann natürlich nur unter Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften erfolgen, das bedeutet, dass wir die Wiederaufnahme des Sportangebotes in die Hände der jeweiligen Übungsleiter geben, sprich jeder ÜL kann selber entscheiden, ob er die nachfolgenden Regeln umsetzen kann und möchte.

Das bedeutet für den ÜL im Detail:

  • Hinweis+Kontrolle des Tragens einer FFP2- Maske aller Teilnehmer – außer beim Sporttreiben!
  • Kontrolle des Impf-/Genesenennachweis aller Teilnehmer plus Booster-Nachweis oder Negativ-Test, der nicht älter als 24Std sein darf, alternativ wäre auch ein Selbst-Test vor Ort im 4 Augenprinzip möglich (gilt auch für den ÜL)
  • das Führen von Anwesenheitslisten mit Kontrollspalten für Impf-/Genesenennachweis plus Negativtest / Booster-Nachweis
  • alle Übungsleiter/Trainer haben Ihren Impfnachweis umgehend (vor der 1. Sporteinheit) dem Vorstand vorzulegen, bitte per email an Jochen Bremer (schriftfuehrer@tus-bothel.de) oder Hans-Jürgen Schlifelner (hschlifelner@t-online.de) schicken.
    Bei Sicherstellung eines dauerhaften Mindestabstandes, sprich jedem Teilnehmer steht eine Fläche von 10m² zur Verfügung, reicht die 2G-Regel aus, sprich die Kontrolle des Negativ-Tests / Booster entfällt.

Ob die 2G+ Regel auch bei Kindern und Jugendlichen zur Anwendung kommt, kann individuell vom ÜL entschieden werden, da dies vom Gesetzgeber aufgrund der täglichen Testpflicht für den Schulbesuch nicht vorgeschrieben ist, aber bei nicht gegebener Sicherstellung des Abstandes durchaus sinnvoll ist.

Wenn es aufgrund der Kontrolle zu Konflikten mit einzelnen Teilnehmern kommen sollte, möchten wir Euch bitten, Euch umgehend an den Vorstand zu wenden, um hier dann entsprechend einzugreifen und zu vermitteln.

Für das Sporthaus gilt generell die 2G+ Regel, wofür derjenige, der das Sporthaus bucht, die Kontrolle der o.a. Vorgaben zu verantworten hat.

Anbei findet Ihr bitte die akt. Corona-Verordnung in kompaktform und eine Testbescheinigung, die für jeden unter Aufsicht durchgeführten Test ausgestellt werden darf.